Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit den §§ 1090 1121 ABGB. Ziel dieser Arbeit ist, die teils komplexen und altersbedingt ergrauten Texte des ABGB-Hauptstücks über die Bestandverträge zu vereinfachen, ohne dadurch deren Aussagekraft zu beschneiden. Da diese Vereinfachung den Versuch darstellt, die bestmögliche Formulierung zu finden, wird in Teil 1 der Arbeit zuvorderst der wesentliche Inhalt des zu behandelnden Hauptstücks erörtert. Hier werden auch bei strittigen Fragen die Lehrmeinungen gegenübergestellt und kritisch gewürdigt. Naturgemäß darf aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, welche ja den ausschlaggebenden Einfluss auf die praktische Anwendung hat, nicht außer Acht gelassen werden. Dementsprechend reichlich wird diese herangezogen; nicht zuletzt, um auch die praktische Sichtweise auf die jeweiligen Paragraphen zu beleuchten. Weiters soll auch ein rechtshistorischer Blick die teils vagen Termini der Gesetzestexte erhellen. Teil 2 der Arbeit beschäftigt sich sodann mit der tatsächlichen Neuformulierung. Hiezu werden in tabellarischer Form Text- und gegebenenfalls Alternativvorschläge dem Originaltext gegenübergestellt und die Gründe für die eingeführten Adaptierungen erläutert. Grundsätzlich wird hiebei versucht, bloß sprachliche Verbesserungen einzuführen, ohne den Inhalt der Norm zu ändern. Da allerdings der Großteil dieses Hauptstücks seit über 200 Jahren unverändert in Geltung steht, wird eine bloß sprachliche Änderung nicht immer genügen. Wenn nun die gelebte juristische Realität unzweifelhaft vom Gesetzestext abweicht zur korrekten Anwendbarkeit der jeweiligen Norm sohin auch inhaltliche Änderungen vonnöten wären so wird dementsprechend eine auch inhaltlich überarbeitete Neuformulierung präsentiert.
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