Die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen ist für die Kapitalmarktteilnehmer eine der grundlegenden Anforderungen an die Rechnungslegung. Die Überprüfung der veröffentlichten Informationen erfolgt zur Verifizierung durch einen Abschlussprüfer. Um eine effiziente Unternehmensüberwachung und objektive Kontrolle zu gewährleisten, muss der Abschlussprüfer unabhängig vom Prüfungsmandanten sein und aus Sicht eines unabhängigen, informierten Dritten auch als solches wahrgenommen werden. Durch Gefahrenquellen wie eine mögliche Selbstprüfung, Eigeninteressen, Parteilichkeit oder erhöhtes Vertrauen kann das gefährdet sein. Diese Gefahrenquellen sind die Basis für die Regelungen zur Unabhängigkeit, die in der vorliegenden Arbeit analysiert wurden.Drei Regelwerke wurden in dieser Masterarbeit gegenüber gestellt: Die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Code of Ethics for Professional Accountants der International Federation of Accountants (IFAC) und das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB), welches insbesondere in seiner Neufassung nach dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz (URÄG) verschärfte Regelungen zur Unabhängigkeit vorsieht. Die wesentlichen Änderungen des URÄG betreffen die Einführung des Netzwerkbegriffes, die Generalklausel der Besorgnis der Befangenheit und diverse Befangenheits- und Ausschlusstatbestände.Die sich ergebenden Unterschiede zwischen UGB und den internationalen bzw. europäischen Regelwerken wurden in der Masterarbeit erläutert. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der österreichische Gesetzgeber tendenziell restriktivere Normen zur Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vorsieht, als das EU und IFAC tun. Die Analyse ökonomischer Aspekte der Unabhängigkeit deutet eine Vorteilhaftigkeit der Stärkung der Position der Eigner an und zeigt einen nicht zwingend negativen Zusammenhang der Existenz von Quasirenten und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
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