Die Organtransplantation hat sich in den vergangenen 50 Jahren als gängige Praxis und wichtiger Teil der Medizin etabliert. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Transplantationswesens in Österreich eingegangen werden. Für die Funktionsfähigkeit und Effizienz eines Transplantationssystems, in einem demokratisch verfassten und grundrechtsbezogenen Rechtsstaat, braucht es rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen, denen auch die Medizin in ihrer Anwendung und Weiterentwicklung untersteht. Im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht versucht das in Österreich seit dem Jahr 2012 gültige Organtransplantationsgesetz (OTPG), welches im Zuge der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe erlassen wurde, den Bogen zwischen medizinischen Notwendigkeiten und rechtlichen Anwendungsschranken zu spannen. In der vorliegenden Arbeit wird nach der Beschreibung der Rechtsentwicklung auf EU-Ebene, Europaratsebene und nationaler Ebene das OTPG kommentiert. Es wird ua die in Österreich schon seit 1982 geltende Widerspruchslösung und die erstmals geregelte Lebendorganspende näher beleuchtet. Darüber hinaus werden kontroversielle Punkte, die vom Gesetz zum Teil nicht geregelt wurden, aufgeworfen, und auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Hier wird ua das Entnahmekriterium "Hirntod" auf seine Verfassungsmäßigkeit im Lichte des Art 2 EMRK geprüft, indem die Frage geklärt wird, wann der verfassungsrechtliche Lebensschutz endet bzw ob dieser Zeitpunkt mit jenem des Hirntodes zusammenfällt. Das letzte Kapitel beschäftigt sich mit der Allokation der Organe, für die es in Österreich keine rechtlich verbindlichen Regelungen gibt. Die Verteilung der Organe erfolgt über die Stiftung Eurotransplant in Leiden.
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