Die vorliegende Arbeit zeigt, dass die Kategorie ?Homosexualität? sowohl in der Historiografie als auch in der Gegenwart deutlich männlich konnotiert war bzw. ist. Waren es doch vorrangig männliche gleichgeschlechtliche Sexualkontakte die pathologisiert und kriminalisiert wurden und im Fokus von kirchlichen als auch juridischen Recht standen. Die Straffreiheit für weibliche Homosexuelle (in Österreich bis zum 16. Jahrhundert) darf nicht als Indiz für eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz - im Vergleich zu schwulen Männern ? verstanden werden, vielmehr handelt es sich bei der Nicht-Wahrnehmung und Verleugnung lesbischer Existenzen um eine versteckte Diskriminierung, deren Schatten bis in die Gegenwart fallen. Sexualität und Liebe zwischen Frauen wurde seit je her mit patriarchalen heterozentristischen Unterdrückungsmechanismen - mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Vorherrschaft der Männer ? begegnet. Auch Gegenwärtig ist das Phänomen der Unsichtbarkeit von lesbischen Existenzen ein gängiges Instrument zur Systemerhaltung. Eine im Rahmen der Masterarbeit angelegte qualitative Befragung zeigt, dass die propagierte liberalisierte Haltung der modernen Gesellschaft nicht mit den tatsächlichen Lebenserfahrungen von lesbischen Frauen konform geht. Zu sehr engen sie gesellschaftliche Strukturen wie Geschlechternormen, Heterosexismus und Heteronormativität in ihrer Lebensgestaltung ein.Als Homosexuelle sind Lesben sowohl individueller als auch institutionalisierter Diskriminierung (in Form von rechtlicher zwei Klassen Gesellschaft wie etwa Ehe und Eingetragene Partnerschaft) ausgesetzt. Auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit unterliegen lesbische Frauen zusätzlich einer strukturellen Diskriminierung, weshalb diese als doppelte Verliererinnen des Gesellschaftssystems gezählt werden dürfen.
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