Rechtsethische Probleme der Fortpflanzungsmedizin im Lichte des Europäischen Gerichtshofs für MenschenrechteDen Errungenschaften der Medizin und Wissenschaft und nicht zuletzt der Einführung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) ist es zu verdanken, dass kinderlose Paare, denen die natürliche Fortpflanzung aus unterschiedlichen Gründen verwehrt bleibt, dennoch Eltern eines genetisch eigenen Kindes werden können. Allerdings werden der Zuhilfenahme der künstlichen Fortpflanzung, durch das FMedG selbst, Grenzen gesetzt, die zur Folge haben, dass die eben erwähnte Möglichkeit einigen Paaren versagt bleibt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die durch § 3 FMedG verbotenen Methoden der heterologen In-vitro-Fertilisation bzw. der Eizellspende die einzigen Mittel darstellen würden, um Nachwuchs bekommen zu können. Zwei Paare, die sich in einer derartigen Situation befinden, haben infolgedessen eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, welcher in seiner Prüfung zu dem Schluss kam, dass die Verbote des FMedG verfassungskonform seien. Daraufhin wandten sich die Betroffenen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, der am 1. April 2010 in der Sache entschied. In dieser Diplomarbeit wird auf die Hintergründe der Entstehung des FMedG, auf den konkreten Fall und die im Hinblick dessen vorhandenen Rechtsansichten der Verfassungsrichter sowie der Richter des EGMR eingegangen. Ebenso werden die ethischen Überlegungen und Fragen beleuchtet, die die Reproduktionsmedizin aufwirft und die gleichsam den Hintergrund bilden, vor dem juristische und politische Entscheidungen getroffen werden.
|