Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht des künstlich gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft und soll anhand eines Rechtsvergleiches zwischen dem österreichischen und dem deutschen Recht die wesentlichen Unterschiede aufzeigen.Mit Hilfe der modernen Fortpflanzungsmedizin haben Paare, die auf natürlichen Wege kein Kind in die Welt setzen können, die Möglichkeit sich doch noch ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Am Beginn der Arbeit wird sowohl auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch auf die einfachgesetzlichen Regelungen betreffend das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung Bezug genommen. Damit das Spenderkind seine wahre genetische Herkunft in Erfahrung bringen kann, ist es erforderlich, dass der behandelnde Arzt die Daten des Dritten, der seine Keimzellen zur Verfügung gestellt hat, dokumentiert und aufbewahrt. Auf Grund dessen wird in dieser Arbeit auch auf die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht des Arztes näher eingegangen. Daran anschließend werden die rechtlichen Möglichkeiten, die dem künstlich gezeugten Kind zur Verfügung stehen, aufgezeigt.In einem nächsten Schritt werden Themenbereiche wie die anonyme Spende, die Inzestgefahr und die Schweigepflicht des Arztes erörtert, da diese im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung problematisch sein können. Abschließend kommt es noch zur Klärung der abstammungsrechtlichen Fragen, die aus der Anwendung fortpflanzungsmedizinischer Methoden resultieren.
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