In der vorliegenden Diplomarbeit wurde auf die Thematik der Mitfahrzentralen und die damit einhergehenden zivilrechtlichen Problemstellungen eingegangen. Anfangs wird das Vorliegen der Unternehmereigenschaft vor allem in Bezug auf den Fahrer, der eine Mitfahrgelegenheit anbietet, einer näheren Prüfung unterzogen. Wichtig ist eine Differenzierung zwischen den Teilnehmerkreisen: Einerseits besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen der Online-Mitfahrzentrale und den Nutzern der Plattform, andererseits zwischen dem Fahrer und seinem Mitfahrer. Die Abgrenzung ist für die unterschiedlichen Geschäftsabschlüsse von Bedeutung. Es wird der Frage nachgegangen, ob und bejahendenfalls welcher Vertragstyp zwischen dem Fahrer und seinem Mitfahrer abgeschlossen wird. Darüber hinaus wird auf die Problematik eines möglichen Verkehrsunfalls eingegangen und die Haftung für daraus resultierende Schäden nach den Bestimmungen des EKHG und des ABGB behandelt. Davon betroffen ist ebenso der KFZ-Haftpflichtversicherer, der grundsätzlich vom Geschädigten in Anspruch genommen werden kann. Für den Fall, dass sich der Versicherer von seiner Ersatzpflicht befreien kann, wird auf die Bedeutung des VOEG eingegangen. Weiters thematisiert die Arbeit aufgrund der fortschreitenden Mobilität ein mögliches Unfallszenario mit grenzüberschreitendem Bezug, wobei abschließend die Bestimmungen der Rom I-VO, der Rom II-VO sowie des HStVÜ behandelt und eine Abgrenzung vorgenommen wird.
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