„Wildlife Crime“ stellt eine der größten Bedrohungen für wandernde wildlebende Tierarten dar. Wilderei, Folter sowie illegaler Handel mit bedrohten Tierarten sind nur einige Beispiele für solche Verbrechen. Die Population solcher wandernden Tierarten, wie beispielsweise Elefanten, Gorillas oder Wale werden dadurch ohne Rücksicht auf deren Bedeutung für die biologische Vielfalt drastisch reduziert. Viele dieser Tiere sind bereits vom Aussterben bedroht oder haben einen ungünstigen Erhaltungsstatus, weshalb sie unter Schutz von einigen völkerrechtlichen Verträgen stehen. Fokus dieser Arbeit ist somit das „Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten“. Dieses stellt jene Wildtiere unter völkerrechtlichen Schutz, welche in ihrem natürlichen Verhalten mindestens eine nationale Grenze überschreiten. Ziel ist es deshalb, die Verbindung zwischen „Wildlife Crime“ und der „Bonner Konvention“ zu analysieren und ihr Potential sowie die Herausforderung, dieses globale Problem zu bekämpfen, herauszufiltern. Dabei wird die Umsetzung der Konvention auch im europäischen sowie österreichischen Recht betrachtet und mit anderen umweltvölkerrechtlichen Verträgen verglichen. Das Hauptproblem, welches sich im Laufe der Arbeit in jeglicher Hinsicht deutlich abzeichnet, ist in der mangelnden Durchsetzung und der fehlenden Umsetzung verankert. Dies spiegelt sich auch im Verhältnis zwischen dem Welthandelsrecht und dem Umweltvölkerrecht wider, wo es immer wieder zu Normenkonflikten kommt. Den Abschluss dieser Arbeit bildet schließlich ein Repertoire an möglichen Lösungsansätzen, um das Problem der mangelnden Durchsetzung auf nationaler Ebene zu behandeln und damit gleichzeitig „Wildlife Crime“ zu bekämpfen.
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